Bedienerschulung nach DGUV Grundsatz 308-008.

Die Bedienerschulung hat den Zweck die Unfälle mit Arbeitsbühnen zu vermeiden und Ihren Mitarbeitern ein sicheres Gefühl im Umgang mit Arbeitsbühnen zu vermitteln.

mögliche Kategorien:

Scherenbühne (3a)

Teleskop-/ Gelenkteleskopbühne (3b)

Anhänger-/LKW- Arbeitsbühne (1b)

Inhalte der Schulung:

Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
  • Aufstellung und Inbetriebnahme
  • Allgemeiner Betrieb
  • Unfallgeschehen
  • Prüfung von Geräten

 Praxis:

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Notablass

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen, der unter  Einhaltung der jährlichen Unterweisungen zeitlich unbegrenzt gültig ist. Die Dauer der Schulung beträgt 1 Tag (mit Verpflegung).

Wir bieten auch die Jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und BGV A 1 (Grundsätze der  Prävention) an. Die Dauer der Unterweisung beträgt 4 Stunden.

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