Bedienerschulung nach DGUV Grundsatz 308-008.
Die Bedienerschulung hat den Zweck die Unfälle mit Arbeitsbühnen zu vermeiden und Ihren Mitarbeitern ein sicheres Gefühl im Umgang mit Arbeitsbühnen zu vermitteln.
mögliche Kategorien:
Scherenbühne (3a)
Teleskop-/ Gelenkteleskopbühne (3b)
Anhänger-/LKW- Arbeitsbühne (1b)
Inhalte der Schulung:
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
- Aufstellung und Inbetriebnahme
- Allgemeiner Betrieb
- Unfallgeschehen
- Prüfung von Geräten
Praxis:
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Notablass
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen, der unter Einhaltung der jährlichen Unterweisungen zeitlich unbegrenzt gültig ist. Die Dauer der Schulung beträgt 1 Tag (mit Verpflegung).
Wir bieten auch die Jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und BGV A 1 (Grundsätze der Prävention) an. Die Dauer der Unterweisung beträgt 4 Stunden.
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